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Klasse 9 und 10

Versetzung nach Klasse 10

Die 9. Jahrgangsstufe ist die erste Stufe, in der eine Versetzung erfolgt.

Informationen zum Thema Versetzung, sowie Abschlüsse erteilen die Schulleitung, Stufenleitung 9/10, sowie die Tutoren.

In der Übersicht rechts finden Sie eine erste Orientierungshilfe. Die Versetzungskriterien stehen Ihnen ebenfalls hier als Download zur Verfügung.

In der 9. Klasse kommt die Fachleistungsdifferenzierung auf zwei Ebenen in den naturwissenschaftlichen Fächern Biologie, Physik und Chemie hinzu. Der naturwissenschaftliche Unterricht findet einstündig pro Woche statt.

Die 9. Klassen absolvieren nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse zu Beginn des zweiten Halbjahres ihr zweites Berufspraktikum. Die Auswertung des Praktikums erfolgt im Fach Deutsch.

Abschluss

Bedingungen

Berufsreife

( §74 Abs 1)

keine Belegpflicht
Noten der Leistungsebene G werden zugrunde gelegt
(Umrechnung: Noten von Leistungsebene E werden eine Note besser gerechnet)
mindestens Note 4 in allen Fächern

Versetzung in Klasse 10

( § 67 Abs. 2)

keine Belegpflicht
Noten der Leistungsebene G werden zugrunde gelegt
(Umrechnung: Noten von Leistungsebene E werden eine Note besser gerechnet)
In den Fächern D, E, M, Bio, Ph, Ch mindestens die Note 3.
In allen anderen Fächern mindestens die Note 4.

Qualifizierter Sekundar-abschluss I

( § 75 Abs. 1)

In Klassenstufe 10 entfällt die Leistungsebene G.
Noten der Leistungsebene E werden zugrunde gelegt.


In allen Fächern mindestens die Note 4.

Übergang Oberstufe

( § 30, Abs 3 )

Noten der Leistungsebene E werden zugrunde gelegt.

In den Fächern D, E, M, Bio, Ph, Ch mindestens die Note 3.
In allen anderen Fächern mindestens die Note 4.